Häufig gestellte Frage

1Wie kann man sich engagieren, auch wenn man z.B. als auswärts Berufstätiger wenig Zeit hat, bei klassischen Versammlungen dabei zu sein?
Der weitere Beteiligungsprozess sieht eine zweite Online-Beteiligung vor, bei der geplant ist, dass sich die Teilnehmer aktiv zu Projekten und Maßnahmen einbringen können. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, Präsenzveranstaltungen interaktiver zu gestalten, um beispielsweise Möglichkeiten der Partizipation für nicht Anwesende zu ermöglichen.

Aber natürlich wird kontinuierlich zum Prozess informiert und unter den bekannten Kontaktdaten der Stadt Bensheim oder über das Planungsbüro FIRU, kann sich jederzeit zum Prozess geäußert und Gedanken sowie Anregungen eingebracht werden.

2Können Bürger der Kernstadt auch am Prozess der Dorfentwicklung teilnehmen?
Selbstverständlich ist der Prozess für alle Bensheimerinnen und Bensheimer offen und wir freuen uns über Ihre Eingaben. Es ist aber wichtig zu wissen, dass die Dorfentwicklung im Wesentlichen darauf abzielt, die Entwicklung in den ländlichen Stadtteilen (Fehlheim, Gronau, Hochstädten, Langwaden, Schönberg, Schwanheim, Wilmshausen und Zell) voranzubringen. Dies leitet sich aus der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung ab, wonach nur in Stadtteilen bis 6.000 Einwohner Fördergebiete ausgewiesen werden können. Dies schließt Auerbach und die Kernstadt hinsichtlich einer Einzelförderung aus. Dennoch können auch diese Stadtteile von gesamtkommunalen Vorhaben, die im Rahmen der Dorfentwicklung umgesetzt werden können, profitieren.
3Kann man sich in einer Liste registrieren, damit man immer auf dem neusten Stand ist?
Ein Verteiler mit Kontaktdaten von interessierten wurde bereits angelegt. Gerne können Sie uns über die auf der Homepage angegebenen Kontaktdaten Ihre Email-Adresse hinterlassen. Dann nehmen wir Sie dort gerne auf und informieren Sie über Neuigkeiten.
4Werden alle Ideen und Vorschläge transparent und öffentlich zugänglich gemacht?
Alle Ihre Eingaben mit den unterschiedlichen Anregungen, Ideen und Hinweisen werden von uns aufgenommen und in einer Dokumentation veröffentlicht. Sie sind lediglich den einzelnen Stadtteilen sowie verschiedenen identifizierten Themenfeldern zugeordnet. Doppelte oder ähnliche Vorschläge werden zusammengefasst dargestellt.
5Wird man weitergehend darüber informiert, welchen Eingaben nachgegangen wird? Wann gibt es erste Resonanz auf die Beteiligung und die Vorschläge?
Eine erste Resonanz auf die Beteiligung finden Sie in Form der Dokumentation. Hier lassen sich alle eingereichten Beiträge nachlesen. Die Vorschläge werden thematisch und stadtteilbezogen sortiert und für das nächste geplante Veranstaltungsformat „Bürgerforum“ aufbereitet. Dort ist angedacht bereits eine erste Rückmeldung zu den eingegangenen Vorschlägen zu geben und diese vor dem Hintergrund der Förderkriterien und abgeleiteten Bedarfe aus der Analyse einzuordnen.
6Gibt es einzelne AGs pro Ort?
Es wird sogenannten Teilraumveranstaltungen geben. Diese werden so konzipiert, dass räumlich nahe gelegene Stadteile in einer Veranstaltung zusammengefasst werden. Zielstellung dabei ist das Herausarbeiten von Alleinstellungsmerkmalen der jeweiligen Stadtteile sowie das Erarbeiten konkreter Zielstellungen und Entwicklungsperspektiven für den jeweiligen Stadtteil.
7Wie gestalten sich die Entscheidungen über die Projekte? Gibt es Fachleute, die beratend tätig werden? Wer sind die Entscheidungsträger?
In der Konzeptphase des IKEK werden Maßnahmen und Projekte festgelegt, die sich in Vorhaben mit lokaler Wirkung (Wirkung bezieht sich auf einzelnen Stadtteil, finanziell begrenzt und schnell umsetzbar) und Vorhaben mit gesamtkommunaler Wirkung (Wirkung bezieht sich auf die Mehrzahl der Stadtteile oder alle Stadtteile, Alleinstellungsmerkmal, umfassende Vorhaben) unterscheiden lassen. Für private Maßnahmen werden in jedem Stadtteil entsprechende Fördergebiete festgelegt. Private können dann beim Fachdienst Dorfentwicklung einen entsprechenden Antrag auf Förderung stellen, der dort geprüft wird (vgl. Frage 9).


Über die öffentlichen Vorhaben wird durch die Steuerungsgruppe insofern entschieden, als dass diese eine Empfehlung zur Priorisierung der Maßnahmen erarbeitet, die dann durch die Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden muss. Bei speziellen Fragestellungen oder notwendiger fachlicher Expertise können die jeweiligen Fachämter sowie externe Experten mit einbezogen werden. Nach Fertigstellung des IKEK und dessen Beschluss, erfolgt eine fachliche Überprüfung und Abnahme des Konzepts durch die WIBank.

8Inwieweit können konkret private Projekte, wie die Unterstützung der Gastronomie, Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden und Tourismus gefördert werden? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Unterstützung an den jeweiligen Gesamtkosten?
Grundlagen für förderfähige private Maßnahmen sind die Lage des Förderobjektes in einem in der Konzeptphase festgelegten Fördergebiet (IKEK), die Broschüre „ländliches Bauen“, das Richtlinienziel „Stärkung der Innenentwicklung“ und die „Erhaltung des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes“, das Haushalts-/ Verwaltungsrecht sowie Fördersätze und Maximalbeträge.


Dabei können private Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden:

- Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden

- Neubau und Wiederherstellung von Gebäuden

- Umbau von Wirtschaftsgebäuden/ Scheunen bis zu 3 Wohnungen

- Ortstypische Freiflächengestaltung (keine Schotter – und Kiesflächen

- Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes (Mauern, Treppen, Brücken, Bildstöcke, Brunnen, Backhäuser)

- Städtebaulich verträglicher Rückbau von Gebäuden (mit gesicherter Nachnutzung)


Eine Nettoförderung unterliegt folgenden Kriterien:

Mindestinvestition:     10.000 € bei Baumaßnahmen:

                                     1.500 € bei Planungen o.ä

Zuschuss:                     35 % der förderfähigen Ausgaben

Maximaler Zuschuss:   45.000 € pro Projekt

                                     65.000 € pro Kulturdenkmal

                                     200.000 € pro Wirtschaftsgebäude


Projekte privater Initiativen zur öffentlichen Daseinsvorsorge:

Zuschuss:                                    50 %

Max. förderfähige Ausgaben:   200.000 €

9Wie kann man ein kostenloses Beratungsgespräch vor Ort in Anspruch nehmen? Wie kann man konkret erfahren wofür man Förderung für die Sanierung eines Altbaus bekommt und wann würde man diese bekommen?
Eine Antragsstellung für private Vorhaben erfolgt in der Umsetzungsphase (voraussichtlich ab Juni 2021) wie dargestellt:


- Kontakt mit dem Team Stadtplanung und Demografie bei der Stadtverwaltung Bensheim aufnehmen

- Kostenlose Beratung vor Beginn der Maßnahme durch das Architekturbüro und den Fachbereich Dorfentwicklung (Kreis Bergstraße)

- Antrag zusammenstellen – Angebote von Handwerkern einholen

- Förderantrag stellen beim Fachbereich Dorfentwicklung

- Zuwendungsbescheid abwarten (Abhängig von der Mittelverfügbarkeit)

- Maßnahmen durchführen und bezahlen

- Rechnungen und Zahlungsnachweise beim Fachbereich Dorfentwicklung des Kreis Bergstraße einreichen

- Zuschuss wird ausgezahlt

10Ist eine Nachverdichtung im Stadtteil Wilmshausen geplant?
Die Erstellung des IKEK beinhaltet unter anderem auch die Untersuchung zu Innenentwicklungspotenzialen in den jeweiligen Stadtteilen. Dies ist bislang noch in Bearbeitung und zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine aussagekräftigen Angaben darüber gemacht werden, wo Möglichkeiten zur Nachverdichtung bestehen. Weiter müssen die identifizierten Bereiche und Flächen hinsichtlich einer Eignung zur Nachverdichtung untersucht werden. Das IKEK wird hierzu dann entsprechenden Empfehlungen enthalten.