Aber natürlich wird kontinuierlich zum Prozess informiert und unter den bekannten Kontaktdaten der Stadt Bensheim oder über das Planungsbüro FIRU, kann sich jederzeit zum Prozess geäußert und Gedanken sowie Anregungen eingebracht werden.
Über die öffentlichen Vorhaben wird durch die Steuerungsgruppe insofern entschieden, als dass diese eine Empfehlung zur Priorisierung der Maßnahmen erarbeitet, die dann durch die Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden muss. Bei speziellen Fragestellungen oder notwendiger fachlicher Expertise können die jeweiligen Fachämter sowie externe Experten mit einbezogen werden. Nach Fertigstellung des IKEK und dessen Beschluss, erfolgt eine fachliche Überprüfung und Abnahme des Konzepts durch die WIBank.
Dabei können private Projekte aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Umnutzung, Sanierung und Erweiterung von Gebäuden
- Neubau und Wiederherstellung von Gebäuden
- Umbau von Wirtschaftsgebäuden/ Scheunen bis zu 3 Wohnungen
- Ortstypische Freiflächengestaltung (keine Schotter – und Kiesflächen
- Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes (Mauern, Treppen, Brücken, Bildstöcke, Brunnen, Backhäuser)
- Städtebaulich verträglicher Rückbau von Gebäuden (mit gesicherter Nachnutzung)
Eine Nettoförderung unterliegt folgenden Kriterien:
Mindestinvestition: 10.000 € bei Baumaßnahmen:
1.500 € bei Planungen o.ä
Zuschuss: 35 % der förderfähigen Ausgaben
Maximaler Zuschuss: 45.000 € pro Projekt
65.000 € pro Kulturdenkmal
200.000 € pro Wirtschaftsgebäude
Projekte privater Initiativen zur öffentlichen Daseinsvorsorge:
Zuschuss: 50 %
Max. förderfähige Ausgaben: 200.000 €
- Kontakt mit dem Team Stadtplanung und Demografie bei der Stadtverwaltung Bensheim aufnehmen
- Kostenlose Beratung vor Beginn der Maßnahme durch das Architekturbüro und den Fachbereich Dorfentwicklung (Kreis Bergstraße)
- Antrag zusammenstellen – Angebote von Handwerkern einholen
- Förderantrag stellen beim Fachbereich Dorfentwicklung
- Zuwendungsbescheid abwarten (Abhängig von der Mittelverfügbarkeit)
- Maßnahmen durchführen und bezahlen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise beim Fachbereich Dorfentwicklung des Kreis Bergstraße einreichen
- Zuschuss wird ausgezahlt